Betriebskosten: Keine Zwischenabrechnung bei Auszug des Mieters
News vom 11.07.2023
Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt. Dies gilt unabhängig davon, wann einzelne Mieter ein- oder ausgezogen sind. Der jeweilige Nutzungszeitraum des betreffenden Mieters wird zeitanteilig berücksichtigt.
Für die Heizkostenabrechnung gilt eine Besonderheit.
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